Freiwillige B2B-Rücknahmeregelung
Diese Rücknahmeregelung gilt ausschließlich für Unternehmer, Händler, Wiederverkäufer und sonstige gewerbliche Kunden. Sie betrifft freiwillige Rücknahmen mangelfreier Ware im B2B-Verhältnis.
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt hiervon unberührt. Für gewerbliche Kunden besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.- Grundsatz: Rücknahme nur freiwillig Eine Rücknahme mangelfreier Ware im B2B-Verhältnis erfolgt ausschließlich freiwillig. Ein Anspruch auf Rücknahme besteht nur, wenn Offgridtec die Rücknahme im Einzelfall bestätigt oder eine gesonderte Rücknahmevereinbarung besteht. Reklamations-, Gewährleistungs- und Garantiefälle sind hiervon nicht betroffen. Diese Fälle werden nach den hierfür geltenden gesetzlichen und vertraglichen Regelungen geprüft.
- Voraussetzungen für eine freiwillige Rücknahme: Eine freiwillige Rücknahme setzt voraus, dass die Rücknahme vorab bei Offgridtec angemeldet und abgestimmt wurde, die Ware rücknahmefähig ist und die Ware nach Eingang bei Offgridtec geprüft werden kann. Rücknahmefähig ist Ware grundsätzlich nur, wenn sie unbenutzt, vollständig, unbeschädigt, originalverpackt und wiederverkaufsfähig ist.
- Ausgeschlossene oder gesondert zu prüfende Ware: Von der freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen oder nur nach gesonderter Prüfung rücknahmefähig sind insbesondere gebrauchte, montierte, installierte, beschädigte, unvollständige, kundenspezifisch konfigurierte oder angepasste Ware, Sonderbeschaffungen, EOL-, Restposten- oder Abverkaufsartikel sowie Ware, deren Rücktransport rechtlich, technisch, logistisch oder wirtschaftlich nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
- Fristen und Wiedereinlagerungspauschale: Bei freiwilligen Rücknahmen kann Offgridtec eine Wiedereinlagerungs- bzw. Rücknahmepauschale erheben. Die Pauschale beträgt grundsätzlich 10 % des maßgeblichen Netto-Warenwerts bei Rücknahmeanmeldung innerhalb eines Monats ab Lieferung bzw. Zustellung. Bei Rücknahmeanmeldung ab Tag 31 bis Tag 60 beträgt die Pauschale grundsätzlich 20 % des maßgeblichen Netto-Warenwerts. Nach Ablauf von 60 Tagen ist eine freiwillige Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen und nur nach gesonderter Zustimmung durch Offgridtec möglich. Maßgeblich ist der höhere Netto-Warenwert aus dem ursprünglichen Netto-Kaufpreis der retournierten Ware nach Rabatt, ohne Versandkosten, und dem aktuellen Netto-Verkaufspreis der retournierten Ware. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Offgridtec durch die Rücknahme kein oder ein wesentlich niedrigerer Bearbeitungs-, Prüf-, Wiedereinlagerungs- oder Wertminderungsaufwand entstanden ist als die berechnete Pauschale.
- Versand-, Rücksende- und Rückholkosten Versand-, Rücksende-, Rückhol-, Speditions-, Sperrgut-, Gefahrgut-, Auslands- oder sonstige Transportkosten sind nicht in der Wiedereinlagerungs- bzw. Rücknahmepauschale enthalten. Sie sind vom Kunden zu tragen und können mit einer etwaigen Gutschrift verrechnet werden. Eine Rückholung oder ein Retourenlabel durch Offgridtec kann nur angeboten werden, soweit dies im konkreten Fall logistisch, rechtlich, technisch und wirtschaftlich möglich ist. Ist dies nicht möglich oder nicht zweckmäßig, kann der Kunde die Rücksendung nach vorheriger Abstimmung mit Offgridtec auf eigene Kosten organisieren.
- Prüfung und Gutschrift Eine Gutschrift erfolgt erst nach Wareneingang bei Offgridtec und Prüfung der Ware. Eine Vorabgutschrift ist ausgeschlossen. Ist die Ware nicht rücknahmefähig, besteht kein Anspruch auf Gutschrift. In diesem Fall stimmt Offgridtec das weitere Vorgehen mit dem Kunden ab. Eine Rücksendung nicht rücknahmefähiger Ware erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
- Dropshipping-Fälle Bei Dropshipping-Fällen bleibt der Händler alleiniger kaufmännischer Ansprechpartner seines Endkunden. Offgridtec übernimmt durch eine praktische Rücksende- oder Rückholabwicklung keine unmittelbaren kaufmännischen Verpflichtungen gegenüber dem Endkunden des Händlers. Rücknahmen aufgrund von Endkundenwiderrufen oder sonstigen Endkundenrückgaben können nur nach Maßgabe der geltenden B2B-Rücknahmeregelung und, soweit erforderlich, einer gesonderten Rücknahmevereinbarung abgewickelt werden.
- Abgrenzung zu Reklamation, Gewährleistung und Garantie Diese freiwillige B2B-Rücknahmeregelung betrifft ausschließlich Rücknahmen mangelfreier Ware. Reklamations-, Gewährleistungs- und Garantiefälle bleiben davon unberührt.
Beispielhafte Berechnung
| Position | Beispielbetrag netto |
|---|---|
| Netto-Warenwert der retournierten Ware | 1.000,00 EUR |
| abzgl. Wiedereinlagerungs-/Rücknahmepauschale 10 % | -100,00 EUR |
| abzgl. Versand-/Rückholkosten | nach Aufwand / Regelung |
| vorläufiger Gutschriftsbetrag vor Prüfung | 900,00 EUR abzüglich ggf. weiterer Kosten |
Alle Beträge verstehen sich als Nettobeträge. Umsatzsteuer wird, soweit gesetzlich geschuldet, gesondert ausgewiesen. Die konkrete Gutschrift erfolgt erst nach Wareneingang und Prüfung der Ware. Das Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung und begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Gutschriftshöhe.